Sind die Änderungen also doch nur vorübergehend?
Der neue Bußgeldkatalog 2020 ist am 28. April 2020 in Kraft getreten und hat dabei viele neue Änderungen und härtere Strafen im Gepäck. Zu den Änderungen gehört beispielsweise die Ahndung für das Halten auf den Schutzstreifen für Radfahrer. Diese werden mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bestraft.
Parken in 2. Reihe kostet fortan 55 Euro, bei Behinderung sogar bis zu 110 Euro. Wer in einem Stau unerlaubt die gebildete Rettungsgasse nutzt, um schneller voranzukommen, der muss mit 320 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Änderungen gibt es beispielsweise bei Parkverstößen. Wer an unübersichtlichen Stellen parkt, der muss nun mit 35 anstatt mit bisher 15 Euro rechnen. Das Zuparken einer Feuerwehrausfahrt kostet 55 Euro. Wer unerlaubt auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos parkt, muss ebenfalls 55 Euro bezahlen. Darüber hinaus wird die Nutzung einer Blitzer-App mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Ebenfalls neu ist die Geldbuße von 100 Euro für all diejenigen, die ihren Motor aufheulen lassen, unnötigen Lärm verursachen oder unnötig hin- und herfahren. Ganz gravierend ist das Überholen von Radfahrern. Künftig müssen hier 1,5 m Abstand gehalten werden, außerorts sogar 2 m, damit Radfahrer beim Überholen sicher sind.
Was ändert sich für Motorradfahrer?
Natürlich greifen auch viele Regelungen für Motorradfahrer. Hierzu nenne ich einfach mal drei Beispiele:
1. Geschwindigkeitsüberschreitung inner- und außerorts
Wer mit seinem Auto/Motorrad innerorts 16 km/h zu schnell unterwegs ist, der muss nun mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerorts sind es 60 Euro und ebenfalls einen Punkt.
Schlimmer ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h. In diesem Fall werden 80 Euro an Bußgeld fällig, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts werden bei einer Überschreitung von 26 km/h 95 Euro fällig sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2020
Verstoß außerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 20 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 40 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 60 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 70 Euro | 1 Punkt | |
26 bis 30 km/h | 80 Euro | 1 Punkt | 1 Monat |
31 bis 40 km/h | 120 Euro | 1 Punkt | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 160 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
61 bis 70 km/h | 440 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
Über 70 km/h | 600 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Verstoß innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 Euro | ||
11 bis 15 km/h | 50 Euro | ||
16 bis 20 km/h | 70 Euro | ||
21 bis 25 km/h | 80 Euro | 1 Punkt | 1 Monat |
26 bis 30 km/h | 100 Euro | 1 Punkt | 1 Monat |
31 bis 40 km/h | 160 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
41 bis 50 km/h | 200 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
51 bis 60 km/h | 280 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
61 bis 70 km/h | 480 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Über 70 km/h | 680 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Eine ausführliche Übersicht über die Bußgelder findest du auf der offiziellen Seite.
2. Ein zu geringer Abstand wird nun auch teurer
Was gibt es Schöneres, als mit dem Motorrad auf Autobahnen auf der linken Spur auch mal etwas schneller zu fahren. Leider sind unsere Autobahnen meist stark frequentiert, sodass immer wieder Fahrzeuge einscheren und zum Überholen ansetzen. Als Motorradfahrer kommt es genauso wie bei Autofahrern auch immer auf einen richtigen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug an. Hier sieht der neue Bußgeldkatalog folgende Neuerungen vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 Euro | ||
mit Gefährdung | 30 Euro | ||
mit Sachbeschädigung | 35 Euro | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und kleiner als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 1 /10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 1 Punkt | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und kleiner als 5/10 des halben Tachowertes | 75 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 4/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 3/10 des halben Tachowertes | 160 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
kleiner als 2/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
kleiner als 1 /10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und kleiner als 5/10 des halben Tachowertes | 100 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 4/10 des halben Tachowertes | 180 Euro | 1 Punkt | |
kleiner als 3/10 des halben Tachowertes | 240 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
kleiner als 2/10 des halben Tachowertes | 320 Euro | 2 Punkte | 2 Monate |
kleiner als 1 /10 des halben Tachowertes | 400 Euro | 2 Punkte | 3 Monate |
Auch zu diesen Bußgeldern gibt es weitere Infos auf der offiziellen Seite.
3. Gefährliches Überholen kann teuer werden
Mit dem Motorrad fällt das Überholen wesentlich einfacher als mit einem Pkw. Leider hat auch hier der neue Bußgeldkatalog für falsches Überholen neue Regelungen auf Lager:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
nach dem Überholen beim Einordne den Überholten behindert | 20 Euro | ||
Seitenabstand nicht eingehalten | 30 Euro | ||
Geschwindigkeit erhöht | 30 Euro | ||
nicht schneller gewesen als der Überholte | 80 Euro | 1 Punkt | |
nicht schneller gewesen als der Überholte mit Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 Punkt | |
mit Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs | 80 Euro | 1 Punkt | |
Überholen auf der rechten Spur innerorts | 30 Euro | ||
mit Sachbeschädigung | 35 Euro | ||
Außerorts | 100 Euro | 1 Punkt | |
mit Gefährdung | 120 Euro | 1 Punkt | |
mit Sachbeschädigung | 145 Euro | 1 Punkt | |
Nichtbeachtung der VZ 276 und 277 | 70 Euro | 1 Punkt | |
Überholen an Fußgängerüberwegen | 80 Euro | 1 Punkt | |
bei unklarer Verkehrslage | 100 Euro | 1 Punkt | |
zusätzlich bei Überholverbot | 150 Euro | 1 Punkt | |
mit Gefährdung | 250 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 300 Euro | 2 Punkte | 1 Monat |
Auch hier gilt: Alle Details findest du auf der Bußgelder-Seite.
Welche Besonderheiten hat der Bußgeldkatalog 2020 noch?
Der neue Bußgeldkatalog richtet sich nicht nur an Pkws und Motorräder, sondern auch an Radfahrer, E-Scooter bis hin zu Lkws.
So ist es recht teuer, mit dem Fahrrad verbotenerweise auf dem Gehweg zu fahren. In diesem Fall werden 55 Euro fällig. Das Fahren über eine rote Ampel kostet für Fahrradfahrer 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Bei Lkw-Verstößen muss nicht nur der Fahrer ein Bußgeld bezahlen, sondern häufig auch der Unternehmer und Fahrzeughalter. Wer sich hier genau informieren möchte, der sollte einen Online-Bußgeldrechner nutzen. Diese sind mittlerweile auch schon an das neue Recht angepasst.
Es könnte sich aber bald etwas ändern
Verkehrsminister Scheuer von der CSU findet die verschärften Regelungen in Bezug auf Fahrverbote unverhältnismäßig.

Insbesondere das Fahrverbot ab 21 km/h innerorts sollte überdacht werden. Scheuer schlägt vor, dass die Länder von diesem Fahrverbot abgehen und stattdessen lieber die Geldbuße von 80 auf 100 Euro anheben.
In der zweiten Jahreshälfte kann es durchaus zu einer erneuten Änderung des Bußgeldkataloges kommen. Begründet wird dies damit, dass viele Autofahrer ungewollt in eine solche Geschwindigkeitsfalle geraten und dadurch ihren Führerschein verlieren. Dies sei insbesondere zur jetzigen Lage existenzbedrohend.
Andere Stimmen vertreten die Auffassung, dass hinter dieser Änderung auch die Automobil-Industrie steckt. Schon jetzt schwächelt der Absatz, sodass um jedes Neufahrzeug gekämpft wird. Sollte das Autofahren für viele noch schwieriger werden, hieße dies für die Auto-Lobby ein weiterer Verlust.
Andererseits gibt es parallel auch Strömungen die Motorradfahrer künftig (noch) stärker zur Kasse zu bitten und somit Verstöße zu ahnden. Wir dürfen gespannt sein.
Dringende Empfehlung: Halte dich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten und Abstände! Schütze dich und andere im Straßenverkehr! Verwende ausreichende Schutzkleidung und Protektoren! So haben wir alle mehr davon.

