Neuregelung B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm: Lohnt sich das?

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Leichtkrafträder 125ccm

Seit Ende 2019 gibt es die Neuregelung B196 für Leichtkrafträder, also für den Führerschein bzw. das Fahren bis 125ccm. Das ist eine gute Sache, obwohl die Details zuerst einmal etwas verwirrend erscheinen.
Hier also die wesentlichen Eckdaten für den „kleinen Motorrad- oder Roller-Führerschein“. Achtung Spoiler: Ja, es lohnt sich. Vor allem, wenn man schon älter ist und keine Ambitionen hat später einmal größere Bikes fahren zu wollen.

 


Worum gehts es genau?

Seit dem 23.12.2019 kannst du in Deutschland eine einfache Erweiterung deines Auto-Führerscheins (Klasse B bzw. früher Klasse 3) für Leichtkrafträder bis 125 ccm machen. Diese Erweiterung heißt B196 für Leichtkrafträder und berechtigt dich Motorräder bis zu 125 ccm der Klasse A1 zu fahren. Darunter fallen natürlich auch Roller bis 125ccm.

Voraussetzung ist dabei lediglich, dass du einen Auto-Führerschein hast – seit mindestens 5 Jahren und dass du älter als 25 Jahre bist.

Wie heißt der B196 Führerschein?

Es handelt sich um eine Ergänzung des Auto-Führerscheins (Klasse B) mit der Schlüsselzahl B196. Das wird auch oft Führerschein B196 genannt, meint aber das gleiche.

Was darf ich fahren?

Du darfst Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Bislang war dafür der Motorrad-Führerschein A1 (früher: Klasse 1b) erforderlich. Das sind also „kleine“ Motorräder und Roller. Übrigens fallen auch E-Roller unter diese Regelung.

Welche Ausnahmeregelungen gibt es?

Wenn du deinen Führerschein der Klassen 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 in Deutschland (bzw. adäquate Klassen in der DDR) gemacht hast, bist du einfach so berechtigt die Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren.

Für Führerscheine, die nach dem 01.04.1980 erworben wurden, galt: Motorräder durften nur bis dem Motorradführerschein der Klasse A1 gefahren werden.

Wie läuft die Ausbildung?

Die Ausbildung besteht aus insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Theorie (entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht)
  • 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten Praxis (entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)

Die theoretische Schulung umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Die fahrpraktische Ausbildung erfolgt gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Gibt es eine Prüfung?

Nein. Es muss lediglich die vorgegebene Anzahl von theoretischen und praktischen Stunden in einer Fahrschule absolviert werden. Es gibt keine Abschluss- oder Fahrprüfungen. Aber: Du erhältst eine Bescheinigung von deiner Fahrschule.

Vorteile und Nachteile der B196-Regelung

VorteileNachteile
kostengünstignur gültig in Deutschland
schneller als Motorradausbildung
nicht im Ausland nutzbar (z.B. 125er-Roller im Urlaub)
keine theoretische und praktische Prüfung
kein Wechsel bzw. Aufstieg von Klasse A1 auf A2 nach 2 Jahren

Kann man auch etwas zu den Kosten sagen?

Die Preise sind von Bundesland zu Bundesland und von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. Aber grundsätzlich setzen sie sich etwa wie folgt zusammen und richten sich nach den Fahrschulpreisen für die Klasse A1.

AusbildungsblockKosten
Anmeldung & Theorieunterrichtetwa 150 Euro
Praxisunterricht je Stunde (45 Minuten)je Fahrstunde etwa 55-65 Euro
Amtliche Eintragung der Schlüsselziffer B196etwa 30 Euro

Wenn du das einmal grob durchrechnest, dann landest du bei Kosten von rund 600-800 Euro.

Schutzkleidung für die Ausbildung

Für die fahrpraktische Ausbildung zu den verschiedenen Motorrad-Führerscheinklassen gibt es gesetzliche Vorgaben und dringende Empfehlungen. Im Grundlagenteil findest du alle Infos. Als Faustformel kannst du dir aber Folgendes merken:

Fox 10050-001-M Herren Protektorenjacke Titan Sport, Schwarz, Medium
  • Anatomischer, zweiteiliger Brustprotektor aus Kunststoff
  • Herausnehmbarer, gelenkiger Rückenprotektor aus Kunststoff
  • Schulter- und Ellbogenprotektoren aus Kunststoff; Meshgewebe; Mittiger Reißverschluss;

Was gilt außerhalb von Deutschland?

Außerhalb von Deutschland gilt der Führerschein B196 nicht.

Interessanterweise haben aber viele Länder eine ähnliche Regelung, die aber natürlich nur für die dortigen Einwohner und Führerscheininhaber gelten – und nicht für Deutsche. Auf der Infoseite vom ADAC findet man eine gute Zusammenstellung.

 

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Kurzfassung
Neuregelung B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm: Lohnt sich das?
Artikelname
Neuregelung B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm: Lohnt sich das?
Beschreibung
Die Neuregelung B196 für Leichtkrafträder hat es in sich: Erfahre, wie du mit deinem Auto-Führerschein zukünftig auch Motorräder bis 125 ccm fahren darfst.
Autor
Herausgeber
motorradprotektor.de
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3 Kommentare

  1. Das sollte kein Problem sein. Ich hab bislang nichts Gegenteiliges gehört. Frag mal bei der Fahrschule deines Vertrauens.

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